WBS Förderung
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung, durch den ein
Mieter seine Berechtigung nachweist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung,
sog. Sozialwohnung, beziehen zu dürfen.
Nur wer einen Wohnberechtigungsschein hat, hat Anspruch auf eine staatlich geförderte
Wohnung.
Dieser berechtigt den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung bis einer Größe von
➢ 50 m² bzw. zwei Wohnräume bei einer Person
➢ 65 m² bzw. drei Wohnräume bei zwei Personen
➢ 75 m² bzw. drei Wohnräume bei drei Personen
➢ 90 m² bzw. vier Wohnräume bei vier Personen
➢ zzgl. 15 m² bzw. ein weiterer Wohnraum für jede weitere Person
➢ zzgl. 15 m² für Personen im Rollstuhl (dauerhaft)
Einen allgemeinen WBS erhalten Personen und Familien, deren Einkommen unterhalb der
im Wohnraumförderungsgesetz festgesetzten Grenzen liegt:
➢ ca. 14.000 € netto für eine Person
➢ ca. 22.000 € netto für zwei Personen
➢ zzgl. jeweils 4.000 € netto für jede weitere Person
➢ zzgl. jeweils 1.000 € netto je Kind
Für einen gezielten Wohnberechtigungsschein, der für Wohnungen nötig wird, die der
Einkommensorientierten Förderung unterliegen gelten folgende Einkommensgrenzen:
➢ ca. 12.000 € netto für eine Person
➢ ca. 18.000 € netto für zwei Personen
➢ zzgl. jeweils 4.100 € für jede weitere Person
➢ zzgl. jeweils 500 € für jedes Kind
Hierbei werden alle voraussichtlichen Einkünfte der nächsten zwölf Monate berücksichtigt.
Das gesetzliche Kindergeld ist nicht berücksichtigt. Sie sollten beachten, dass abhängig
von der Einkommensart verschiedene Pauschal- und Freibeträge angesetzt werden
können. Nach Ausstellung des WBS muss der Einzug innerhalb eines Jahres in eine Wohnung
erfolgen.
Der Wohnungsberechtigungsschein wird von der Stadt Coburg, Abteilung Wohnungswesen erstellt.